CVJM Eichenkreuz Fußball Burbach
  Wettkampf-und Spielsordnung
 

Eichenkreuz Siegerland / CVJM Siegen SG e.V.                                                      10/2008

 

Wettkampf- und Spielordnung  Hallenfußball-Kreispokal-Runde

 

1.  Veranstalter: Sport im CVJM  Kreisverband Siegerland  /  CVJM Siegen SG e.V. , Fachwart Fußball:

Jens Müller, Austraße 2, 57234 Wilgersdorf, Tel.: 02739 891422, Fax: 02261 61000 Email: schlens@web.de

 

 

2. Teilnehmer: Mannschaften aus CVJM , FEG, Ev. Gemeinschaften des Siegerlandes und Gastmannschaften aus dem Kreis Wittgenstein und dem Dillkreis. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich während des Fußball-Fachtages jeweils Anfang September jeden Jahres.

 

 

3. Ausrichter: Örtliche Vereine im Siegerland, Wittgenstein und Dillkreis, in Zusammenarbeit  mit dem Fachwart.

 

 

4. Qualifikation: Von Oktober bis April finden einzelne Turniere statt, in denen nach der Platzierung Punkte vergeben werden. Gewertet werden max. (n-1) Turniere pro Verein, wobei n für die Anzahl der ausgerichteten Turniere steht. Nimmt eine Mannschaft an allen ausgerichteten Turnieren teil, fällt das schlechteste Ergebnis weg. Bei Gesamtpunktgleichheit von zwei oder mehreren Vereinen entscheiden die besseren Einzelpunkte

 

5. Sonstige Regeln: Verzichtet oder tritt eine Mannschaft mit weniger als 3 Spielern zum Spiel an, so wird dieses Spiel mit 3 Punkten und 2:0 Toren für den Gegner gewertet. Bereits ausgeschiedene Mannschaften können nicht wieder in den Turnierverlauf aufgenommen werden.

 

 

6. Ausschreibungen:  Etwa 4 Wochen vor dem ersten Turnier legt der Fachwart eine Terminübersicht vor. Für zu diesem Zeitpunkt noch unklare Termine werden die Unterlagen vom Fachwart an die zur Pokal-Runde angemeldeten Vereine nachträglich verschickt. Der Ausrichter hat weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche Mannschaften einzuladen (CVJM-Teams, Hobbymannschaften o.a.).

 

7. Anmeldungen, Bestätigungen: Teilnehmende Mannschaften melden sich schriftlich und ausschließlich auf ausgehändigten Formularvordrucken beim Fachwart an. Die vom Ausrichter zusätzlich eingeladenen Mannschaften melden sich direkt bei den jeweiligen Vereinen an. Anmeldeschluss für alle Turniere ist Posteingang jeweils 3 Wochen vor dem ersten Turnier, bzw. spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Termin.

 

Anmeldebestätigungen erfolgen durch den Ausrichter bis spätestens 10 Tage (wenn dies nicht eingehalten wird, muss der Ausrichter eine Strafe von 12,50 Euro zahlen!! ) vor dem Turnier, evtl. Absagen erteilt der Fachwart sofort. Die Anmelde- bestätigung muss, der Spielplan kann mitgeschickt werden. Bei notwendiger Abmeldung nach Anmeldeschluss hat der jeweilige Verein selbst für eine Ersatzmannschaft zu sorgen, ansonsten muss er eine Geldstrafe in Höhe von 30,- Euro zahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

 

8. Startgeld: 30,- Euro pro Mannschaft und Qualifikations-Turnier, welches direkt auf das Konto des Fachwartes eingezahlt werden muss, ansonsten gilt die Anmeldung als nicht vollständig und bleibt unberücksichtigt.  (Volksbank im Siegerland  BLZ: 460 600 40, Konto-Nr.: 4702 633 900). Entstandene Kosten des Ausrichters, wie Schiedsrichter und Hallenmiete bzw. -reinigung werden vom Startgeld bezahlt. Für Preise stehen max. 25,- Euro zur Verfügung. Der Ausrichter zahlt kein Startgeld. Wenn ein Verein eine zweite Mannschaft zum Turnier anmeldet werden, werden nur noch 15,00 € Startgeld gezahlt-

 

9.Turniermodus: In Absprache zwischen Fachwart und Ausrichter können 6, 8, 10 oder 12 Mannschaften an dem jeweiligen Turnier teilnehmen. Die Spielzeit beträgt 14 Min. in der Vor- und Zwischenrunde und 20 Min. in der Endrunde. Die Mannschaftsstärke beträgt: Torwart, 4 Feldspieler und beliebig viele Auswechselspieler. Dabei wird wie folgt gespielt:

 

9.1 bei 8 Mannschaften: Vorrunde 2 4er-gruppen; Halbfinale, beiden Erstplazierten über Kreuz gegeneinander; Platzierungsspiele  Pl. 1-4.  Siebenmeterschießen um Platz 5

 

9.2     bei 10 Mannschaften: Vorrunde 2 5er-Gruppen; Halbfinale, beiden Erstplazierten über Kreuz gegeneinander;

Platzierungsspiele  Pl. 1-4.  Siebenmeterschießen um Platz 5

 

9.3     bei 12 Mannschaften:

a) Vorrunde 3 4er-Gruppen; beiden Erstplazierten erreichen Zwischenrunde die in 2

3er-Gruppen gespielt wird (ohne Punktübernahme aus der Vorrunde); Platzierungsspiele  Pl. 1-4  (1.gegen 1. / 2.geg. 2.)  

Siebenmeterschießen um Platz 5     oder

b) Vorrunde 3 4er-Gruppen; Gruppensieger, Gruppenzweite und zwei besten Drittplazierten erreichen K.O.-Runde

Viertelfinale; Halbfinale; Platzierungsspiele Pl. 1-4.

 

9.4       bei 6 Mannschaften: Jeder-Gegen-Jeden

10. Wertung:

10.1 Turniere mit 6 Mannschaften:

1. Platz  6 Punkte, 2. / 5, 3. / 4, 4./ 3, 5./ 2, 6./ 1

10.2 Turniere mit 8 Mannschaften:

1. Platz  8 Punkte, 2. / 7, 3. / 6, 4./ 5, 5./ 4, 6./ 3, 7. / 2, 8. / 1

10.3 Turniere mit 10 Mannschaften:

1. Platz  10 Punkte, 2. / 9, 3. / 8, 4. / 7, 5. / 6, 6. / 5, 7. / 4, 8 ./ 3, 9 . / 2, 10. / 1

10.4 Turniere mit 12 Mannschaften:

1. Platz  12 Punkte, 2. / 11, 3. / 10, 4. / 9, 5. / 8, 6. / 7, 7. / 6, 8 ./ 5, 9 . / 4, 10. / 3, 11. / 2, 12. / 1

 

Die Punkte für platzierte, an der Pokalrunde aber nicht teilnehmende Mannschaften entfallen, ohne das andere nachrücken.

 

11. Spielberechtigung: Alle Spieler müssen dem jeweiligen Verein zugehörig sein. Das Mindestalter sollte 14 Jahre nicht unterschreiten. Ein Spieler kann pro Saison nur für eine Mannschaft spielen, es sei denn, es findet ein offizieller Vereinswechsel statt (siehe §6, Eichenkreuz Wettkampf- und Spielordnung des CVJM Westbundes).

 

12. Gruppenauslosung: Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Startplätze vorhanden sind, entscheiden Fachwart und Fachausschuss über die teilnehmenden Mannschaften. Dabei muss nicht unbedingt das Datum des Posteingangs ausschlaggebend sein. Vorschläge des Ausrichters werden wenn möglich berücksichtigt.

Die Auslosung der Vorrundengruppen erfolgt ausschließlich nur durch den Fachwart. Die Spielpläne werden vom Ausrichter erstellt und den teilnehmenden Mannschaften spätestens am Turniertag übergeben.

 

13. Spielleitung: Alle Spiele werden von geprüften Schiedsrichtern geleitet (DFB oder CVJM), die vom Ausrichter besorgt werden. Die Kosten (ca. 75,- Euro / pro Schiedsrichter) werden durch die Startgelder finanziert.

 

14. Turnierleitung: 1 Schiedsrichter, sowie jeweils ein Vertreter des Ausrichters und des Veranstalters (Fachwart oder Fachausschussmitglied).

 

15. Preise: Die ersten 3 der Qualifikations-Turniere erhalten kleinere Pokale oder Sachpreise, die vom Ausrichter organisiert werden. Von den Startgeldern stehen dem Ausrichter für Preise nur begrenzt 25,- Euro zur Verfügung. Nach dem Endturnier findet die eigentliche Siegerehrung statt.

 

16. Abrechnung: Der Fachwart (oder dessen Vertreter) rechnet direkt nach dem jeweiligen Turnier mit dem Ausrichter ab. Die entstandenen Kosten dürfen dabei nicht höher sein als die Startgeldeinnahmen.

 

17. Andacht: Zu allen Turnieren gehört auch eine Zeit der Verkündigung. Redner, evtl. auch Posaunenchor, organisiert der Ausrichter. Während dieser Zeit ist von allen Verantwortlichen auf Ruhe zu achten, der Essen- und Getränkeverkauf wird so lange eingestellt.

 

18. Verpflegung: Der Verkauf von Getränken, Würstchen, Kuchen etc. wird vom Ausrichter organisiert und durchgeführt. Der Erlös verbleibt beim jeweiligen Verein, oder kann (teilweise) als Spende für die Sportarbeit (Fußball)  überwiesen werden. Der Verkauf und Genus von Alkohol während eines Turniers ist untersagt. Dies gilt auch für die Preise bei einer Tombola

 

19. Spielregeln: Es gelten die aktuellen DFB-Richtlinien für 'Hallenfußball-Turniere im FLVW', sowie die 'EK-Wettkampf- und Spielordnung' des CVJM Westbundes. Weitere Entscheidungen trifft der Fachausschuss in einzelnen Fällen nach Rücksprache mit der Turnierleitung. Bei den Turnieren sind keine Sanitäter anwesend, die Mannschaften sind für ihre Spieler selbst verantwortlich, auch besteht über den Kreisverband kein Versicherungsschutz.

 

20. Schiedsstelle: Proteste müssen binnen 3 Tage nach dem Turnier schriftlich beim Fachwart vorliegen. Entscheidungen treffen Fachwart und Fachausschuss Fußball (8 Personen), in Streitfällen entscheidet der Kreissportwart.

 

21. Presse: Meldungen und Berichte an die örtlichen Tageszeitungen werden vom Fachwart erstellt und weitergeleitet.

 

22. Änderungen: Aus dem Spielbetrieb erkannte, notwendige Änderungen dieser Wettkampf- und Spielordnung, können nur durch Fachwart und Fachausschuss beschlossen werden. Anträge dazu sind beim Fachwart schriftlich einzureichen oder auf dem jährlichen Fußball-Fachtag bzw. dem Herbst-Treffen vor Beginn der Hallenrunde vorzutragen.

 

 
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